Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zustimmung

Mit der Vergabe eines Auftrages oder der Aushändigung einer Sendung an uns akzeptieren Sie automatisch sämtliche Bedingungen

dieser AGB. Dies gilt sowohl für Sie persönlich als auch für alle weiteren Beteiligten, die ein Interesse an der Sendung haben,

unabhängig davon, ob eine Unterschrift auf einem Dokument vorliegt.

Pflichten des Kunden

Sie sichern zu, dass jede Sendung einschliesslich aller Begleitpapiere rechtskonform ist und für den Transport durch uns zulässig.

Zudem garantieren Sie, dass die Ware korrekt beschrieben, klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, etikettiert und adressiert ist, sodass

ein sicherer Transport gewährleistet ist. Gegenstände, die nicht ausreichend bruchsicher oder notbremsfest verpackt sind, gelten auch

dann als unzureichend verpackt, wenn wir sie nach Absprache übernehmen. In diesem Fall erfolgt der Transport ohne

Haftungsübernahme. Sie haben dafür zu sorgen, dass von der Sendung keine Gefahr für andere Waren oder Personen ausgeht. Bei

Gefahrgut-, Arznei- oder Lebensmittelsendungen verbleibt die volle Verantwortung hinsichtlich Klassifizierung, Stabilität und

Temperaturvorgaben beim Auftraggeber.

Haftung

Für Transporte innerhalb der Schweiz haften wir nach den Vorschriften des Obligationenrechts (insbesondere Art. 440–457). Für

grenzüberschreitende Transporte richtet sich die Haftung nach der CMR-Konvention.

Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung ist für Transportleistungen und damit verbundene Dienstleistungen bis zu 30 Tagen auf höchstens CHF 30’000.– pro

Sendung beschränkt. Für andere Leistungen, die nicht unmittelbar mit dem Transport verbunden sind, übernehmen wir höchstens CHF

500.–. In jedem Schadensfall tragen Sie als Auftraggeber einen Selbstbehalt von 10 %, maximal jedoch CHF 500.–.

Nicht übernommene Haftungen

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Verluste bei Transport lebender Tiere, Kunst- oder Sammlerstücken über CHF

20’000.–, Edelmetallen, Banknoten, Losen oder Gütern, die auf eigener Achse transportiert werden. Ebenso haften wir nicht für Schäden

an Fremdfahrzeugen oder -geräten, die in Absprache mit Ihnen eingesetzt werden. Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik,

Unwetter oder Verkehrsbehinderungen entbindet uns von der Haftung. Auch Schäden durch Luftfeuchtigkeit, Temperatureinflüsse

(ausser bei temperaturgeführten Transporten) oder natürliche Eigenschaften der Güter (z. B. Verderb, Schwund, Ungeziefer) sind

ausgeschlossen.

Versicherung

Auf Wunsch des Kunden können wir eine zusätzliche Transportversicherung abschliessen. Unsere Rolle beschränkt sich auf die

Organisation der gewünschten Deckung. Die Versicherung tritt erst nach schriftlicher Bestätigung (Brief, E-Mail oder Fax) in Kraft.

Schadenersatzansprüche

Ansprüche aufgrund von Schäden oder Versicherungsfällen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich

eingereicht werden. Erfolgt dies nicht, können Ansprüche nicht berücksichtigt werden. Wird eine Sendung ohne Vermerk angenommen,

gilt sie als unversehrt. Innerhalb von 30 Tagen nach der Schadensmeldung müssen alle Unterlagen vorliegen. Solange offene

Transportkosten bestehen, sind wir nicht verpflichtet, Ansprüche zu bearbeiten. Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht

innerhalb eines Jahres nach Ablieferung oder vorgesehenem Liefertermin Klage erhoben wird.

Preise

Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten. Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

Werden Vereinbarungen im Rahmen eines langfristigen Vertrages mit Kündigungsfrist vorzeitig beendet, verlieren sie rückwirkend ihre

Gültigkeit für ein Jahr. In diesem Fall können wir die Preise gemäss offizieller Preisliste nachfordern.

Zahlungsverpflichtung

Unabhängig von anderen Zahlungsvereinbarungen haften Sie als Auftraggeber für sämtliche Kosten, einschliesslich Transport, Zölle,

Steuern, Bussgelder und Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt auch für Rücksendungen. Sollte der Empfänger die Zahlung verweigern

oder zahlungsunfähig sein, sind wir berechtigt, die Kosten direkt von Ihnen einzufordern. Nur wenn ausdrücklich Barzahlung durch den

Empfänger vereinbart wurde und wir die Sendung trotz Nichtzahlung aushändigen, haften wir.

Verzollung

Mit Übergabe der Sendung bevollmächtigen Sie uns oder einen von uns beauftragten Agenten zur Durchführung der Zollabfertigung.

Behörden können zusätzliche Dokumente verlangen, die Sie bereitzustellen haben. Sie sind verpflichtet, sämtliche einschlägigen

Vorschriften einzuhalten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Kosten aus deren Missachtung.

Anweisung

Sollten Transportdokumente fehlen oder unvollständig sein, dürfen wir diese auf Ihre Kosten vervollständigen oder korrigieren, soweit

rechtlich zulässig. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Für Handlungen, die wir in Ihrem Interesse auf dieser Grundlage ausführen, haften

wir nicht.

Bestandesschutz

Unsere Mitarbeitenden und das im Rahmen der Zusammenarbeit erworbene Know-how sind geschützt. Während der Vertragsdauer

sowie bis ein Jahr danach dürfen Sie ohne unsere Zustimmung keine Mitarbeitenden abwerben oder einstellen. Bei Verstössen schulden

Sie eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern.

Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.